Vertrag

Vertrag
Ver·tra̲g der; -(e)s, Ver·trä·ge; 1 eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Partnern, die für beide Partner (gesetzlich) gültig ist ≈ Kontrakt, Abkommen <ein fester, bindender, langfristiger Vertrag; einen Vertrag mit jemandem (ab)schließen; einen Vertrag machen, erfüllen, verletzen, brechen, lösen, kündigen; von einem Vertrag zurücktreten>
|| K-: Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragsrecht, Vertragsschluss, Vertragstext
|| -K: Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Ehevertrag, Friedensvertrag, Handelsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag
2 ein Dokument, in dem steht, was durch einen ↑Vertrag (1) festgelegt wurde <einen Vertrag unterschreiben, unterzeichnen>
3 jemanden unter Vertrag nehmen meist einen Künstler engagieren
4 unter Vertrag sein / stehen meist als Künstler irgendwo (befristet) angestellt sein
|| zu 1 ver·tra̲gs·ge·mäß Adj; ver·tra̲gs·gerecht Adj; ver·tra̲gs·wid·rig Adj

Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.

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  • Vertrag — Vertrag, 1) so v. w. Contract; 2) in staatsrechtlichem Sinne so v. w. Tractat 4), vgl. Friede 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vertrag — (Contractus, Kontrakt), die übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Personen (Kontrahenten) zur Regelung gegenseitiger Rechtsverhältnisse. Verträge gibt es auf dem Gebiete des öffentlichen wie privaten, des formellen wie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vertrag — Vertrag, das durch Zusage und Annahme zum Abschluß gelangende Rechtsgeschäft (s.d.). V. werden geschlossen zwischen Völkern oder Staaten (völkerrechtliche V.; über die wichtigsten V. des Deutschen Reichs s. Beilage: ⇒ Staatsverträge), zwischen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vertrag — Vertrag, so viel wie Contract …   Herders Conversations-Lexikon

  • Vertrag — ↑Kontrakt, ↑Konvention, ↑Pakt …   Das große Fremdwörterbuch

  • Vertrag — Sm std. (14. Jh.), spmhd. vertrac Stammwort. Zu sich vertragen als gegenseitige Übereinkunft . Im 17. Jh. als Ersatzwort für Kontrakt durchgesetzt.    Ebenso nndl. verdrag, nschw. fördrag. ✎ Nanz, K. P.: Die Entstehung des allgemeinen… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Vertrag — Vertrag, vertragen ↑ tragen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Vertrag — Kontrakt; Abkommen; Pakt; Übereinkommen * * * Ver|trag [fɛɐ̯ tra:k], der; [e]s, Verträge [fɛɐ̯ trɛ:gə]: [schriftliche] rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt… …   Universal-Lexikon

  • Vertrag — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag — 1. Bey verträgen muss man ein gut Reittergesprech halten, streich vmb streich geben, vnnd durchs schlimm vnnd krumm zum gleichen kommen. – Lehmann, 785, 61. 2. Bey verträgen werden offt nur Scherben zusammen geflickt. – Lehmann, 782, 24. 3. Ein… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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