- Vertrag
- Ver·tra̲g der; -(e)s, Ver·trä·ge; 1 eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Partnern, die für beide Partner (gesetzlich) gültig ist ≈ Kontrakt, Abkommen <ein fester, bindender, langfristiger Vertrag; einen Vertrag mit jemandem (ab)schließen; einen Vertrag machen, erfüllen, verletzen, brechen, lösen, kündigen; von einem Vertrag zurücktreten>|| K-: Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragsrecht, Vertragsschluss, Vertragstext|| -K: Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Ehevertrag, Friedensvertrag, Handelsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag2 ein Dokument, in dem steht, was durch einen ↑Vertrag (1) festgelegt wurde <einen Vertrag unterschreiben, unterzeichnen>3 jemanden unter Vertrag nehmen meist einen Künstler engagieren4 unter Vertrag sein / stehen meist als Künstler irgendwo (befristet) angestellt sein|| zu 1 ver·tra̲gs·ge·mäß Adj; ver·tra̲gs·gerecht Adj; ver·tra̲gs·wid·rig Adj
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.